Feuerverbot.

15.03.2022
Bezirk St. Veit/Glan

VERBOT des FEUERANZÜNDENS im Bezirk St. Veit an der Glan.

„Aufgrund der herrschenden Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich im gesamten politischen Bezirk St. Veit an der Glan ab sofort verboten.“

Offizielle Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 15. März 2022.